Rookie erklärt, was alles zu beachten ist

Ratgeber: Die erste eigene Wohnung

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Ratgeber: Die erste eigene Wohnung
 
 

 

Es liegt in der Natur des Menschen, ein Haus zu bauen − das behauptet jedenfalls die Werbung. Dumm nur, dass ein Eigenheim nicht ganz billig ist. Deshalb läuft es wohl bei den meisten erst einmal auf eine Mietwohnung hinaus. Rookie erklärt, was bei der ersten eigenen Wohnung in Sachen Papierkram zu beachten ist.

 

Wichtigstes Dokument ist — na klar —der Mietvertrag. Er regelt vor allem das Finanzielle. Und da fängt es auch schon an: Solltest du deine neue Bude in erster Linie wegen der niedrigen Grund- oder Kaltmiete ausgesucht haben, droht eine böse Überraschung. Denn diese macht nur einen kleinen Teil der gesamten Kosten aus. Hinzu kommen noch Betriebskosten, Heizung, Strom, Telefon usw. Doch der Reihe nach.

 

 

Betriebs- oder Nebenkosten und Strom

Sie werden auch wegen ihrer Höhe als »Zweite Miete« bezeichnet und umfassen in der Regel die Kosten, die dem Hauseigentümer entstehen und die er auf seine Mieter umlegen darf. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Flurbeleuchtung oder die Grundbesitzabgaben. Die Betriebskosten zahlst du im Voraus, genauer gesagt einen Abschlag. Einmal pro Jahr muss der Vermieter die Kosten genau aufstellen. Die Differenz zwischen der bereits gezahlten Summe und den tatsächlichen Kosten bekommst du dann erstattet − oder du musst selbst nachzahlen, was übrigens leider viel häufiger der Fall ist. Nicht zwangsläufig enthalten sind außerdem die Heizkosten.

 

Hierbei hängt von der Art der Heizung ab, an wen du zahlst: Bei Zentralheizung geht der Abschlag üblicherweise an den Vermieter, bei Nachtspeichern zahlt man die Heizung zusammen mit der Stromrechnung. Apropos Strom: Auch er ist nicht in den eigentlichen Mietkosten enthalten. Stattdessen musst du dich beim Umzug beim örtlichen Stromversorger anmelden, in Essen also beim RWE, und bekommst von diesem dann regelmäßig separate Rechnungen. Falls dir diese zu hoch sind, kannst du später natürlich auch den Anbieter wechseln.

 

Weitere Kosten können durch einen Telefon- oder Internetanschluss entstehen. Auch Kabelfernsehen ist, wenn du es denn haben willst, nicht umsonst. Aber selbst, wenn du auf diesen Luxus ruhig verzichten kannst, kommst du um einen Kostenfaktor wahrscheinlich nicht herum: die GEZ. Sie sammelt von jedem, der einen Fernseher, ein Radio oder auch nur ein Handy mit der Möglichkeit zum Radioempfang besitzt und nicht mehr bei den Eltern wohnt, die Rundfunkgebühr ein, die in Deutschland für die öffentlich-rechtlichen Sender erhoben werden.

 

Nur als Hartz IV-Empfänger oder unter Umständen mit BAföG hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Für alle anderen liegt die Gebühr für Fernseher und Radio bei monatlich 17,98 €. Übrigens: Wenn du nicht zahlst, kann es durchaus passieren, dass bald jemand mit einem WDR-Ausweis oder Ähnlichem vor der Wohnungstür steht und dich nach deinen Fernsehgewohnheiten befragt. Antworten musst du ihm aber nicht — geschweige denn, dass er ohne deine Zustimmung die Wohnung betreten darf.

 

Weitere Regelungen durch den Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt aber noch mehr: In ihm verpflichtest du dich außerdem, dich an bestimmte Hausregeln zu halten. Dazu können Ruhezeiten gehören oder auch, ob du in gewissen Abständen das Treppenhaus putzen und Schnee räumen musst. Hier steht zum Beispiel auch, in welcher Anzahl du welche Haustiere halten darfst. Zwar bedürfen Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster nicht der Zustimmung des Vermieters, doch spätestens bei einem Hund oder einem Rudel Katzen lohnt sich der Blick in den Mietvertrag oder ein einfacher Anruf beim Eigentümer.

 

Ummelden nicht vergessen

Sobald du deinen Wohnort änderst, bist du in Deutschland verpflichtet, dies dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitzuteilen, also meistens im Rathaus oder einem der Bürgerämter. Dazu hast du in der Regel sieben Tage Zeit, danach droht ein Bußgeld. Ziehst du in eine andere Stadt, nennt man das Ganze Anmeldung, alles andere bleibt aber gleich. Zum An- und Ummelden muss der Personalausweis oder ein Reisepass vorgelegt werden. Solltest du nur zum Studieren umziehen, am Wochenende aber nach Hause pendeln, kannst du eine der Wohnungen als Hauptwohnsitz angeben. Als Student kannst du dir das meist selbst aussuchen. Dabei macht es Sinn, auf eventuelle Zweitwohnsitzabgaben zu achten, die es nicht in allen Städten gibt und die man sich so vielleicht sparen kann.

 

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